18. Wahlperiode


Drucksache 18/0635

08.11.2017


 

Antrag

 
 

 

 der Fraktion der CDU

Mehr studentisches Wohnen in Berlin endlich umsetzen – studentische Wohnungsnot beenden

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Um die Wohnungsnot von Studenten umgehend zu beheben, wird der Senat aufgefordert,

 

-    die bereits im Jahr 2013 ausgesprochene Zielvorgabe von 5000 neuen Studentenwohnungen termingerecht bis 2020 umzusetzen und das Abgeordnetenhaus jährlich über die baulichen Fortschritte zu informieren;

 

-    einen Zeitplan zu entwickeln und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie der Senat gedenkt, die Zielmarke von 5000 neuen Studentenwohnungen termingerecht bis 2020 zu erreichen;

 

-    den Mehrbedarf an Studentenwohnungen in den laufenden Planungen zu berücksichtigen und langfristig eine Versorgungsquote mit Wohnheimplätzen von zehn Prozent  für alle Berliner Studierenden anzustreben;

 

-    noch in diesem Jahr einen Runden Tisch mit allen wichtigen Akteuren (wie etwa den Hochschulen, Bezirksverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, BIMA, BIM) zu bilden, um weitere geeignete Liegenschaften festzulegen.

 

Begründung:

 

Bereits im Jahr 2013 sprach der damalige Regierende Bürgermeister die Zielvorgabe aus,

5.000 neue Wohneinheiten für Studentinnen und Studenten bis zum Jahr 2020 zu schaffen. Doch die aktuellen Zahlen für das Jahr 2017 stimmen eher skeptisch, das Ziel zu erreichen: Bis Ende des Jahres werden nach jetzigem Kenntnistand wenige hundert Wohnungen bezugsfertig sein. Zu Beginn des Wintersemsesters 2017/18 befanden sich über 5.000 Studenten auf der  Suche  nach  einer  bezahlbaren  Wohnung  in  Berlin.  Insgesamt  leben  in  Berlin  etwa 200.000 Studenten. Das Bekenntnis des Senats, weiterhin das Ziel zu verfolgen, 5.000 zusätzliche Wohnplätze für Studenten bis zum Jahr 2020 zu schaffen (siehe Anfrage CDU-Fraktion vom 15.2.17, Drs. 18/10419), ist sehr zweifelhaft. Bedenklich ist zudem die Aussage des Senats, erst nach Fertigstellung der 5000 in Aussicht gestellten Wohnungen „anhand der Studierendenzahlen und des Bedarfs darüber zu befinden, ob weiterer studentischer Wohnraum zu schaffen ist“ (Drs. 18/10419).

 

 

Berlin verfügt über ca. 9000 Wohneinheiten für Studenten. Dies entspricht einer Versorgungsquote von fünf Prozent. Berlin bildet bundesweit das Schlusslicht bei der Versorgung seiner Studierenden mit Wohnheimplätzen. Ziel muss es sein, zumindest das bundesdurchschnittliche Versorgungsniveau von zehn Prozent zu erreichen.

 

Um ein Studium erfolgreich absolvieren zu können, müssen nicht nur Lern- und Prüfungserfolge gegeben sein, sondern auch ein Lebensumfeld, das es Studenten ermöglicht, sich ihrem Studium intensiv widmen zu können. Dies ist jedoch nicht gegeben, wenn finanzielle Sorgen – verursacht durch unverhältnismäßig hohe Mieten privater und renditeorientierter Anbieter – ein ständiger Begleiter sind. Studentenjobs sind zwar nichts Ungewöhnliches, doch ist deren primäres Ziel nicht, die Versäumnisse des Senats auszugleichen. Hinzu kommt, dass die mentalen Ressourcen zur Bewältigung existenzieller Probleme aufgebraucht werden, worunter wiederum Effizienz und Erfolg des Studiums enorm leiden. Der komplexe fachliche wie auch persönliche Lernprozess eines jeden Studenten, der oftmals mit dem Umzug in eine neue  Stadt beginnt, darf nicht von vornherein durch die verfehlte Wohnungsbaupolitik des Senats untergraben werden.

 

 

Die Pflicht des Senats, die Raumnot auf dem studentischen Wohnungsmarkt zu beheben, endet jedoch nicht, wenn das Soll an 5.000 Wohnungen erfüllt ist. Ebenso muss der Senat den über die Zielmarke von 5.000 Wohnungen hinausgehenden Mehrbedarf berücksichtigen und mit seinen Anstrengungen, den Mangel an bezahlbaren Studentenwohnungen zu beheben, nicht im Jahr 2020 enden lassen. Denn selbst mit den zusätzlichen Wohneinheiten erreicht Berlin nicht die bundesweite Unterbringungsquote. Zugleich darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Wohnungsnot unter Studenten als ein aktuelles, tausendfach geteiltes Problem existiert, dem hier und heute begegnet werden muss und nicht erst perspektivisch auf dem Weg in die Zukunft.

 

Der Regierende Bürgermeister und Wissenschaftssenator wird aufgefordert, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und den studentischen Wohnungsbau nicht am Zuständigkeits-Ping- Pong der verantwortlichen Senatsverwaltungen scheitern zu lassen. Zudem sollen mit Blick auf ein effizientes Vorankommen alle relevanten Akteure noch in diesem Jahr zu einem Runden Tisch zusammenkommen, um Probleme und Lösungsvorschläge gemeinsam benennen zu können. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollten als erfahrene Bauträger stärker eingebunden werden.

 

Der Senat wird daher aufgefordert, den studentischen Wohnungsbau effizient und zeitnah voranzutreiben und die Fortschritte zu Beginn der Wintersemester 2018/19, 19/20 sowie  20/21 transparent zu dokumentieren.

 

Berlin, 07. November 2017

 

 

Graf Bentele Dr. Hausmann Grasse und die übrigen Mitglieder

der Fraktion der CDU