Drucksache 18 / 19 035

Schriftliche Anfrage

18. Wahlperiode

 

Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)

vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019)

zum Thema:

 

Zukunft der Berliner Herzmedizin

 

und Antwort vom 14. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jun. 2019)

 

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -

Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t

auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 035

vom 24. Mai 2019

über Zukunft der Berliner Herzmedizin

 

___________________________________________________________________

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin

Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme

gebeten.

 

1. Ist nach aktuellem Planungsstand weiterhin von einer Inbetriebnahme des UHZB zum 1. Januar 2020

auszugehen (bitte begründen)?

 

Zu 1.:

Bis zur Betriebsaufnahme müssen noch eine Reihe von internen (gemeinsame ITInfrastruktur,

Personalüberleitungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen,

etc.) sowie externen Voraussetzungen (Zustimmung des Abgeordnetenhauses

von Berlin, Freigabe durch das Bundeskartellamt, Zustimmung der Stiftungsaufsicht, verbindliche

Auskunft durch das Finanzamt, etc.) erfüllt werden. Erst wenn diese Maßnahmen

geleistet sind sowie sämtliche Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen, kann die

Übertragung der Herz-Kreislauf-Einrichtungen erfolgen und das UHZB den vollen Betrieb

aufnehmen.

 

2. Welche Aufgaben des Universitären Herzzentrums Berlin (UHZB) werden nach der Gründung den drei

Standorten am Campus Virchow-Klinikum (CVK), dem Charité Campus Mitte (CCM) und dem Campus

Benjamin Franklin (CBF) zugewiesen (bitte nach Standorten aufgeschlüsselt)?

 

Zu 2.:

Die bereits aktuell bestehende Zuweisung von Aufgaben bleibt prinzipiell auch nach Gründung

des UHZB bestehen:

- -

2

CVK:

- Herzchirurgie (Erwachsene)

- Kardiologie (Erwachsene)

- Kinder-Herzmedizin (Kinder-Kardiologie und Kinder-Herzchirurgie)

CCM:

- Kardiologie (Erwachsene)

CBF:

- Kardiologie (Erwachsene)

 

3. Welche Änderungen im Personalbestand sind nach Inbetriebnahme des UHZB an den drei Standorten

vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten und unter Angabe konkreter Zahlen begründen)?

 

Zu 3.:

Es sind bisher keine Änderungen im Personalbestand an den drei Standorten vorgesehen.

 

4. Welche Auswirkungen hat die vorgesehene Schwerpunktbildung der Herzmedizin am Campus Virchow-

Klinikum auf die kardiologischen Einrichtungen am Campus Charité Mitte und am Campus Benjamin Franklin

(bitte erläutern)?

 

Zu 4.:

Die Schwerpunktbildung der Herzmedizin am Campus Virchow-Klinikum erfolgte bereits in

den vergangenen Jahren. So war bzw. ist die Kinder-Herzmedizin (Charité und DHZB)

bereits seit langem am CVK konzentriert und die Herzchirurgie (Erwachsene) der Charité

wurde im Zuge der Sanierung des Bettenhochhauses vom Standort CCM an den Campus

Virchow-Klinikum verlagert, so dass die Erwachsenen-Herzchirurgie (Charité und DHZB)

seitdem am CVK konzentriert ist. Es ergibt sich damit aktuell die Schwerpunkt-Struktur wie

in Antwort zu Frage 2. dargestellt.

 

5. Ist die kardiologische Versorgung der Patientinnen und Patienten am Campus Benjamin Franklin und am

Campus Charité Mitte auch nach der Inbetriebnahme des UHZB langfristig sichergestellt (bitte begründen)?

 

Zu 5.:

Ja. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 2. und 4. dargelegt, soll die bereits heutzutage

etablierte herzmedizinische Schwerpunktbildung auch nach Gründung des UHZB

beibehalten werden. Dies beinhaltet die kardiologische Versorgung von erwachsenen Patientinnen

und Patienten am CBF und am CCM.

 

6. Liegen für die drei Charité-Standorte am Campus Virchow-Klinikum, dem Campus Charité Mitte und dem

Campus Benjamin Franklin Konzepte vor, aus denen die zukünftige Profilbildung der einzelnen Standorte

nach Gründung des UHZB hervorgeht? Wenn ja, unter wessen Beteiligung wurden diese Konzepte

erarbeitet?

 

Zu 6.:

Diese Konzepte werden im Rahmen der UHZB-Gründungsphase bearbeitet. In der Arbeitsgruppe

„Herzmedizin der Zukunft“ sind Vorschläge unter Federführung der Direktoren

und unter Einbeziehung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der herzmedizinischen

Krankenversorgung, Forschung und Lehre erarbeitet worden, die von den Vorständen von

Charité und DHZB final beschlossen werden müssen.

 

7. Haben sich im Laufe des Planungs- und Gründungsprozesses des UHZB in Bezug auf die zukünftige

Profilbildung der drei Standorte sowie die entsprechende Zuweisung von Aufgaben Änderungen ergeben

(falls ja, bitte benennen und begründen)?

 

Zu 7.:

Nein, siehe auch Antworten zu den Fragen 2., 4. und 5.

 

Berlin, den 14.06.2019

In Vertretung

Steffen Krach

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

 

Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -