Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU)
vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2018)
und Antwort vom 26. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2018)
zum Thema:
Kriterien zur Verteilung der Bundesmittel aus dem Personalprogramm für Fachhochschulen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -
Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
An t w or t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16700
vom 11. Oktober 2018
über Kriterien zur Verteilung der Bundesmittel aus dem Personalprogramm für Fachhochschulen ___________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche Bedeutung misst der Senat dem derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelten Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen bei und wie bewertet der Senat den Verlauf der bisherigen Verhandlungen?
Zu 1.:
Der Verlauf der Verhandlungen des Bundes mit den Ländern hat sich bisher zielführend im Sinne der breit wirkenden Förderung von Fachhochschulen gestaltet, um diese in ihren Anstrengungen bei der
Erreichung der Ziele – Gewinnung von Professorinnen und Profes- soren oder Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung – zu unterstützen.
Das derzeit zwischen dem Bund und den Ländern verhandelte Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen hat aus Sicht des Senats große Bedeutung, denn die Fachhochschulen sind ein wesentlicher Be- standteil der Berliner Wissenschaftslandschaft. Die Hochschulverträge, die das Land Ber- lin mit den Fachhochschulen geschlossen hat, sehen bereits Finanzierungen für zusätzli- ches Personal an Fachhochschulen vor und stärken sie bereits in dieser Weise für eine Antragstellung.
2. Was sind aus Sicht des Senats die Gründe für die zeitliche Verzögerung der Verabschiedung des Pro- gramms, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsra- tes zur Personalgewinnung und -entwicklung bereits seit Oktober 2016 vorlagen?
Zu 2.:
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates bieten einen Orientierungsrahmen für die Aus- gestaltung von Bund-Länder-Vereinbarungen.
Es gab einen sachlichen Grund, der die Verzögerung verursacht hat: Die Bundestagswahl im September 2017 und die anschließende Regierungsbildung. Der Bund hat nach der Regierungsbildung zügig die
Verhandlungen mit den Ländern wieder aufgenommen.
3. Welche möglichen Verfahren zur Vergabe der Mittel an die Fachhochschulen standen während der Ver- handlungen zwischen Bund und Ländern zur Diskussion und wie hat sich der Senat zu diesen Vorschlägen jeweils positioniert (bitte begründen)?
Zu 3.:
Der Bund und die Länder sind sich einig, dass die jeweiligen fachlichen und hochschul- spezifischen Problemsituationen zu berücksichtigen sind und es deshalb keine einheitliche Lösung zur
Personalqualifizierung und -gewinnung für die Fachhochschulen gibt. Das Programm sieht daher eine konzeptbasierte Förderung vor. Die Anträge werden auf Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung von
einem Auswahlgremium begutachtet. Al- ternative Vergabeverfahren standen nicht zur Diskussion.
4. Ist es aus Sicht des Senats zutreffend, dass die Berliner Fachhochschulen von einer Vergabe der Mittel nach dem Anteil des jeweiligen Bundeslandes an der Gesamtzahl der FH-Professoren, anstatt einer Bemes- sung am so genannten Königsteiner Schlüssel profitieren würden, und hat sich der Senat in den Verhand- lungen mit dem Bund für dieses Verfahren eingesetzt (bitte begründen)?
Zu 4.:
Die Vergabe der Mittel an die Hochschulen erfolgt antragsbasiert, siehe Antwort zu 3. Der Anteil der Gesamtförderung, der für die Fachhochschulen eines Landes je Bewilligungs- runde höchstens zur
Verfügung steht, bemisst sich nach einem indikatorenbasierten Ver- teilungsschlüssel. Für die Bewilligung der Mittel ist dennoch die Qualität der Anträge ent- scheidend. In der letzten
Bewilligungsrunde werden nicht ausgeschöpfte Mittel der Län- derquoten an förderwürdige Anträge anderer Länder vergeben.
Als Indikatoren für den genannten Verteilungsschlüssel werden verschiedene Parameter diskutiert, unter anderem die in der Fragestellung genannten. Die Verhandlungen zwi- schen Bund und Ländern über die Ausgestaltung des Programms und die Bund-Länder- Vereinbarung laufen derzeit noch.
Berlin, den 26. Oktober 2018
In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -