Drucksache 18 / 12 389
Schriftliche Anfrage
18. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2017)
zum Thema:
Wie steht es um die Praktikanten in der Senatsverwaltung und in den landeseigenen Unternehmen?
Und Antwort vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017)
Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 389
vom 4. Oktober 2017 über Wie steht es um die Praktikanten in der Senatsverwaltung und in den landeseigenen Unternehmen?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Praktikanten sind durchschnittlich im Jahr bei der Senatsverwaltung und den landeseigenen
Unternehmen beschäftigt?
2. Wie lange dauert ein durchschnittliches Praktikum?
3. Welche Studiengänge absolvieren die Praktikanten und an welchen Hochschulen sind die Praktikanten
immatrikuliert? Wie viele Praktikanten sind keine Studierende?
4. Wie hoch ist der Anteil an Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren
und wie viele Praktikanten absolvieren ein freiwilliges Praktikum?
5. Wie hoch ist die Aufwandsendschädigung, die Berlin bzw. die landeseigenen Unternehmen den Praktikanten
zahlen? Gibt es weitere Vergünstigungen, bspw. BVG-Tickets?
6. Gibt es eine Nachbetreuung für ehemalige Praktikanten und/oder ein Praktikantennetzwerk?
Zu 1. bis 6.:
Bei den Senatsverwaltungen und nachgeordneten Einrichtungen werden durchschnittlich insgesamt rd. 1.800 Praktika durchgeführt. Der weitaus überwiegende Teil entfällt dabei auf Pflichtpraktika (rd. 1.500).
In den Landesunternehmen werden insgesamt rd. 3.250 Praktika durchgeführt, davon rd. 1.950 Pflichtpraktika.
Zu Frage 5 wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Aufwandsentschädigung für Praktika im unmittelbaren Landesdienst grundsätzlich nicht vorgesehen ist, die Landesunternehmen entscheiden darüber in eigener Verantwortung.
Derzeit werden für den unmittelbaren Landesdienst Verbesserungen – z.B. durch eine Erweiterung des Angebots von dualen Studiengängen, die in der Regel mit einer Ausbildungsvergütung einhergehen – geprüft.
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Detaillierte Angaben zu den Fragen 1-6 können – getrennt nach Senatsverwaltungen
einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen und Landesunternehmen – den beiden als Anlagen 1 und 2 beigefügten Tabellen entnommen werden. Die Darstellung basiert auf entsprechenden Angaben der Bereiche.
Berlin, den 23. Oktober 2017
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen