18. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
Drucksache 18 /
vom 06. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017)
zum Thema:
Was wird aus dem Gelände des Bundesamts für Risikobewertung?
und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jul. 2017)
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11771 vom 06. Juli 2017
über
Was wird aus dem Gelände des Bundesamts für Risikobewertung?
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen:
Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständig Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die anderen Senatsverwaltungen eigenen nachgeordneten Behörden um Stellungnahme gebeten.
Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben.
Zu 1. bis 6.: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin der Liegenschaft Thielallee 88-92. Zu 1. bis 6.: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin der Liegenschaft Thielallee 88-92. Auf dem Gelände befinden sich laut Lageplanskizze 25 Gebäude. Die Häuser 8 und 9 werden dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) derzeit mietfrei von der BImA für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Sie haben eine Fläche von 6.530 m² bzw. 5.780 m² und bieten insgesamt die Kapazität zur Unterbringung von 340 Personen. Zum 20.07.2017 waren 208 Plätze der Notunterkunft belegt. Die Betriebs- und Nebenkosten für die Gebäude 8 und 9 betragen rund 37.000 € im Monat. Für den Betrieb der Unterkunft besteht eine Absichtserklärung, es fallen Kosten von rund 340.000 € im Monat für Unterbringung, Betreuung, Verpflegung, Sicherheitsdienstleistungen und Brandwachen an.
Der Senat rechnet für das Jahr 2017 mit einem Gesamtzugang von etwa 8.600 Asylbegehrenden. Obwohl sich die Zugangszahlen auf einem niedrigeren Niveau bewegen als in den Jahren 2015 und 2016 besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, da der Umzug in Mietwohnungen für diesen Personenkreis aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin nur schleppend voran geht.
Da die geflüchteten Menschen auch mittelfristig in Unterkünften wohnen werden, ist eine Qualifizierung der Unterkünfte weg von Notunterkünften zu Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften entspreche Qualitätsanforderungen des LAF notwendig.
Für den Standort Thielallee 88-92 hat die BImA am 26.06.2017 mitgeteilt, Gebäude mittelfristig nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können, da für die benachbarte Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung sowie für das Umweltbundesamt umfangreiche Sanierungsarbeiten anstehen Standort als Ausweichquartier benötigt wird. Die Pläne des LAF zur Qualifizierung Sanierung der Flüchtlingsunterkunft werden aus diesem Grund nicht weiter verfolgt. Informationen zum Sanierungsbedarf, den weiteren Planungen und zur Zeitschiene für das gesamte Gelände können nur bei der BImA erfragt werden.
Berlin, den 27. Juli 2017 In Vertretung
Daniel T i e t z e
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales