Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2017)
und Antwort vom 08. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2017)
zum Thema:
Teststrecken und Förderung der Technologie für automatisiertes Fahren in Berlin
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -
A n two r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12563
vom 23.10.2017
über Teststrecken und Förderung der Technologie für automatisiertes Fahren in Berlin
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Teststrecken für automatisiertes, bzw. autonomes Fahren gibt es in Berlin aktuell und von wie vielen autonom fahrenden Autos werden diese derzeit genutzt (bitte nach Straße und Länge aufschlüsseln)?
Antwort zu Frage 1:
In Berlin existieren zzt. fünf Testfelder. Im öffentlichen Raum fahren aktuell keine autonomen Fahrzeuge.
Frage 2:
Ist die Einrichtung weiterer Teststrecken und/oder die Anschaffung weiterer Testfahrzeuge geplant? Antwort zu Frage 2:
Es ist geplant, im Rahmen des Projektes STIMULATE ab dem ersten Quartal 2018 automatisierte Fahrzeuge auf den Charité Campi Mitte und Virchow Klinikum zu testen (http://fahrenzukunft.charite.de). Dies erfolgt in mehreren Schritten, wobei erst im letzten Schritt (nach wissenschaftlich und operativ begleiteten Testphasen) ein automatisierter Betrieb angestrebt wird.
Das Land Berlin besitzt zzt. keine eigenen Testfahrzeuge.
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Frage 3:
Welche besonderen baulichen Anforderungen muss eine solche Teststrecke erfüllen und wer trägt eventuell entstehende Kosten für Umbaumaßnahmen?
Antwort zu Frage 3:
Automatisierte bzw. autonome Fahrzeuge müssen sich den Gegebenheiten der existie- renden Straßeninfrastruktur in urbanen Räumen anpassen. Es ist nicht geplant, hierfür Umbaumaßnahmen vorzunehmen.
Frage 4:
Welche besonderen juristischen Anforderungen sind bei der Einrichtung von solchen Teststrecken zu erfüllen?
Antwort zu Frage 4:
Für die Teststrecken gelten keine juristischen Anforderungen. Sollen Kraftfahrzeuge mit automatisierten Fahrfunktionen bis hin zum teilweise autonomen Fahrbetrieb im öffent- lichen Straßenverkehr eingesetzt werden, benötigen diese eine Zulassung, die durch Erteilung einer fahrzeugspezifischen - ggf. auch streckenbezogenen - Ausnahmegeneh- migung erreicht werden kann.
Frage 5:
Liegen dem Senat Informationen darüber vor, ob eine solche Teststrecke Einfluss auf den sonstigen Verkehr hat?
Antwort zu Frage 5:
Teststrecken haben keinen Einfluss auf den sonstigen Verkehr.
Frage 6:
Welche Einrichtungen forschen derzeit in Berlin an der (Weiter-)Entwicklung der Technologie im Bereich automatisiertes Fahren (bitte nach Einrichtung, ggf. Projekt mit Dauer und jeweiligem Forschungsetat aufschlüsseln)?
Antwort zu Frage 6:
Berlin ist Zentrum der Verkehrstechnologie-Forschung. Eine Vielzahl hiesiger Forschungs- institutionen befasst sich mit der Thematik des vernetzten und automatisierten Fahrens. An den im Folgenden genannten aktuellen Projekten wirkt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit:
Frage 7:
Plant der Senat diese Einrichtungen bzw. Projekte in Zukunft verstärkt zu fördern, bzw. stehen weitere Forschungsprojekte in diesem Bereich in Aussicht?
Antwort zu Frage 7:
Der Senat plant, das Thema "Automatisiertes und Vernetztes Fahren" (AVF) intensiv zu begleiten und zu unterstützen.
Aktuell befinden sich verschiedene Forschungsprojekte in der nationalen bzw. internationalen Beantragungsphase. Wie viele hiervon eine Förderung erhalten ist derzeit nicht abschätzbar.
Berlin, den 08.11.17 In Vertretung
Kirchner
................................ Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz