Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
vom 09. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort
5.000
neue Wohnungen für Studenten bis 2020? Aktueller Stand des studentischen Wohnungsbaus
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Verfolgt der Senat weiterhin das Ziel, 5.000 neue Wohnung für Studierende in Berlin bis zum Jahr 2020 zu errichten, so wie es Senator Dr. Kollatz-Ahnen im Jahr 2015 und zuvor der Regierende Bürgermeister a. D. Wowereit im Jahr 2013 angekündigt hatten (vgl. http://www.berlin.de/aktuelles/berlin/3941039-958092- 5000-neue-wohnungen-fuer-studenten-gepla.html, abgerufen am 8.2.2017)?
Zu 1.: Der Senat verfolgt weiterhin das Ziel, die genannten 5.000 zusätzlichen Wohnplätze für Studierende in Berlin zu schaffen.
2. Wie viele dieser 5.000 Wohnungen wurden bislang errichtet? Wie viele konnten bislang bezogen werden? Welche monatliche Miete müssen die Studierenden hierfür zahlen (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteil, Adresse und Verhältnis zur örtlichen Vergleichsmiete)?
Zu 2.:
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo): Von der berlinovo werden derzeit 129 Apartments mit 141 Plätzen in der Storkower Straße errichtet. Sie werden im Juni 2017 bezugsfertig sein. An
drei weiteren Standorten (Prenzlauer Promenade, Walter- Friedländer Straße und Friedenhorster Straße) soll 2017 der Baubeginn für insgesamt weitere 705 Apartments erfolgen.
Aussagen zu monatlichen Mieten und der Vergleich mit ortsüblichen Mieten sind zum derzeitigen Stand nicht möglich.
Städtische Wohnungsbaugesellschaften:
Wie der Anlage 1 zu RN 1520 H vom 30.05.16 zu entnehmen ist, sind die Termine des jeweiligen Baubeginns der von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften beabsichtigten Bauvorhaben überwiegend
erst ab 2017 avisiert. Für das Vorhaben der Gewobag Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin (Eckwerk, Holzmarktstraße 19 - 30) ist das laufende Bebauungsplanvorhaben noch nicht abgeschlossen; das
Bauvorhaben der STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH (Schnellerstraße 46 - 48) befindet sich in der Baudurchführung. Aussagen zu monatlichen Mieten und der Vergleich mit ortsüblichen
Mieten sind zum derzeitigen Stand nicht möglich.
Studierendenwerk Berlin:
Das Studierendenwerk Berlin schafft auf dem Bestandsgrundstück Mollwitzstraße 82 studentische Wohnplätze im Rahmen der Nachverdichtung. Voraussichtlich kann im Laufe des Jahres 2017 mit dem Bau
begonnen und gegen Ende 2018 das Objekt bezo- gen werden. Über eine weitere Nachverdichtung auf dem Bestandsgrundstück Dauerwaldweg werden 50 studentische Wohnplätze geschaffen. Auch hier ist
vorgesehen, nach dem Ausschreibungsverfahren noch im Jahr 2017 mit dem Bau zu beginnen. Bei diesem Bauvorhaben hat das Studierendenwerk Berlin erfolg- reich einen Antrag auf Förderung im Rahmen
des Modellvorhabens zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestellt. In der Summe wird also das
Studierendenwerk Berlin in den Jahren 2017/2018 132 zusätzliche Wohnplätze schaffen. Aussagen zu monatlichen Mieten und der Vergleich mit ortsüblichen Mieten sind zum derzeitigen Stand nicht
möglich.
3. Ist – sofern das Ziel eingehalten wird – mit dem Fertigstellen und Beziehen der 5.000 Wohnungen bis zum Jahr 2020 der im Koalitionsvertrag beabsichtigte „kurzfristig erheblich mehr“ zu schaffende studentische Wohnraum bereits abgedeckt (vgl. Koalitionsvertrag, S. 88 oben)? Falls dies nicht der Fall sein sollte, wie viele Wohnungen für studentisches Wohnen sollen dem Koali- tionsvertrag nach bis zum Jahr 2021 zusätzlich zu den oben genannten 5.000 Wohnungen errichtet werden?
5. Plant der Senat weitere Maßnahmen zur Vergrößerung des studentischen Wohnraums und wenn ja, welche?
Zu 3. und 5.: Der Senat hat zunächst das Ziel, die bereits bekannten 5.000 zusätzlichen Wohnplätze zu erreichen. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird er anhand der Studierendenzahlen und des Bedarfs darüber befinden, ob weiterer studentischer Wohnraum zu schaffen ist.
4. Ist der studentische Wohnraum in den im Koalitionsvertrag als „Wohnraum für [...] Personengruppen, die einen besonderen Bedarf an bezahlbaren, kleinen [...] Wohnungen“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 25 unten) bezeichneten jährlich zu errichtenden 6.000 neuen Wohnungen bereits enthalten?
Zu 4.: Die Abstimmung im Senat ist zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen.
6. Welche Differenz ergibt sich aus dem prognostizierten Bedarf an studentischem Wohnraum in den Jahren bis 2021 und dem tatsächlich bezugsfertigen studentischen Wohnraum (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017 bis 2021 zum Stichtag 31.12.)?
Zu 6.: Die 5.000 zusätzlichen studentischen Wohnplätze wurden aufgrund der Lücke zur bundesweiten durchschnittlichen Versorgung mit studentischem Wohnraum bestimmt.
Berlin, den 28. Februar 2017
In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März. 2017)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
vom 09. Februar
2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort
Studienplatzklagen in Berlin
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er hat daher die Hochschule um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde.
1. Wie viele Studierende haben zum Wintersemester 2016/17 eine Studienplatzklage an den Berliner Hoch- schulen eingereicht?
Zu 1.: Zum Wintersemester 2016/2017 haben 633 Per- sonen den Verwaltungsrechtsweg in Bezug auf die Zu- weisung eines Studienplatzes an einer Berliner Hochschu- le beschritten.
2. Wie viele Studierende haben sich zum Winterse- mester 2016/17 an den Berliner Hochschulen erfolgreich eingeklagt?
Zu 2.: In 25 Fällen wurden die Hochschulen durch das Verwaltungsgericht dazu verpflichtet, gescheiterte Studi- enplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber zum Studium zuzulassen. 222 Verfahren wurden durch einen Vergleich beendet.
3. Welche Veränderungen sind in den letzten Jahren festzustellen und nimmt die Anzahl der Klagen zu oder ab?
Zu 3.: Bezogen auf das Akademische Jahr 2014/2015 hat die Anzahl der Klagen um ein Viertel abgenommen. Die Fälle, in denen Hochschulen durch das Verwaltungs- gericht dazu verpflichtet wurden, gescheiterte Studien- platzbewerberinnen und Studienplatzbewerber zum Stu- dium zuzulassen, haben ebenfalls abgenommen. Im Ver- gleich zum Vorjahr sind keine signifikanten Veränderun- gen festzustellen.
4. Welche Universitäten und Fachhochschulen und welche Studiengänge waren besonders betroffen?
Zu 4.: An den Universitäten waren die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psycho- logie, Sportwissenschaft und die Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen besonders betroffen, an den Fachhochschulen die Studiengänge Soziale Arbeit, Bau- ingenieurwesen und Öffentliche Verwaltung.
5. Welche Position nimmt der Senat zur Praxis des Einklagens ein und welche Maßnahmen plant der Senat, um die Zahl der Studienplatzklagen zu senken?
Zu 5.: Das Recht, eine verwaltungsgerichtliche Kapa- zitätsüberprüfung anstrengen zu können, ist verfassungs- rechtlich verbürgt und entspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Es steht nicht zur Disposition.
Berlin, den 23. Februar 2017
In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister
von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2017)