Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) 

vom 19. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017) 

und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) 

zum Thema: 

Mehr Schwerpunktprofessuren an Berliner Fachhochschulen? 

 

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - 

Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 

An t w or t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 290
vom 19. Mai 2017
über Mehr Schwerpunktprofessuren an Berliner Fachhochschulen?
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Es wurden die staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen um Stellungnahme gebeten. 

1. Was zeichnet aus Sicht des Senats eine Schwerpunktprofessur aus? Zu 1.: 

Der Wissenschaftsrat hat in seinen „Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ vom 21. Oktober 2016 die verstärkte Einrichtung sogenannter Schwerpunktprofessuren empfohlen. Diese Professuren sollen nach der Vorstellung des Wissenschaftsrats Aufgabenschwerpunkte in definierten Leistungs- dimensionen übernehmen und damit die Profilbereiche der Fachhochschulen stärken helfen. 

2. Inwiefern unterscheidet sich eine solche Professur von einer „normalen“ Professur? 3. Wie hoch ist bzw. wäre das Lehrdeputat einer Schwerpunktprofessur? 

Zu 2. und 3.: 

Professuren an Fachhochschulen haben nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Lehrverpflich- tungsverordnung (LVVO) eine Regellehrverpflichtung in Höhe von 18 Semesterwo- chenstunden. Zudem ist die Professur an einer Fachhochschule ebenso wie die an einer Universität eine reguläre unbefristete Beamtenstelle in Vollzeit. Die Professuren an Berliner Fachhochschulen werden in der Regel nach W2 besoldet, teilweise aber auch nach W3. 

Schwerpunktprofessuren sollen hingegen nach den Empfehlungen des Wissen- schaftsrats ein reduziertes Lehrdeputat von durchschnittlich elf Semesterwochen- stunden haben; zudem soll die Vergabe von Schwerpunktprofessuren befristet und leistungsorientiert erfolgen und in ausgewählten Fällen nach W3 besoldet werden. Zur Erhöhung der Flexibilität bei der Ausgestaltung der Schwerpunktprofessuren sol- len diese auch Teilzeitprofessuren oder Gemeinsame Professuren mit außerhoch- schulischen Partnern sein können. 

4. Wie viele Schwerpunktprofessuren gibt es derzeit an Berliner Fachhochschulen und wie viele an den Berliner Universitäten? 

5. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren verändert und welche Veränderungen stre- ben die Fachhochschulen und der Senat an (bitte nach Universitäten und Fachhochschulen auf- schlüsseln)? 

Zu 4. und 5.: 

Es gibt an den Berliner Fachhochschulen derzeit keine Schwerpunktprofessuren im Sinne der Empfehlungen des Wissenschaftsrats. An den Berliner Universitäten sind Schwerpunktprofessuren im Sinne dieser Empfehlungen nicht denkbar, da die Lehr- verpflichtung bei Universitätsprofessuren gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1a) der Lehrverpflich- tungsverordnung maximal neun Semesterwochenstunden beträgt. 

6. Insofern der Senat eine Erhöhung der Anzahl der Schwerpunktprofessuren an den Fachhochschu- len anstrebt: Warum soll der Anteil an Schwerpunktprofessuren erhöht werden und nicht an den Uni- versitäten und wie begründet der Senat seine Politik vor dem Hintergrund, dass die Zielsetzung einer Fachhochschule im Gegensatz zu Universitäten anwendungsorientiert ist? 

7. Wie will der Senat gewährleisten, dass forschende ProfessorInnen , die an einer Fachhochschule eine Schwerpunktprofessur bekleiden, dieselben Forschungsmöglichkeiten haben wie ihre KollegIn- nen an den Universitäten? Welche zusätzlichen Kosten könnten entstehen und wer würde diese tra- gen? 

Zu 6. und 7.: 

Die „Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ des Wissenschaftsrats wurden am 21. Oktober 2016 beschlossen. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat eine Facharbeitsgruppe „Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern eingerichtet. Diese soll die Empfehlungen des Wissenschaftsrates auf Adressaten und Bezug zu einer möglichen gemeinsamen Förderung von Personal- gewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen hin analysieren und bereits beste- hende diesbezügliche Initiativen identifizieren. Auf der Grundlage dieser Analyse sol- 

len der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe der GWK noch dieses Jahr Optionen für eine mögliche gemeinsame Förderung von Bund und Ländern vorgelegt werden. 

Berlin, den 02. Juni 2017 

 

In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -